ALLGEMEINES ZIVILRECHT

Zu diesem Rechtsgebiet gehören beispielsweise das Kauf- und Werksvertragsrecht. Beratungsschwerpunkt ist die Durchsetzung von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen, wie Nachbesserung, Minderung, Schadensersatz und Rücktritt vom Vertrag als auch die Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf ihre Wirksamkeit.

Auch im Bereich Miet- und Leasingrecht bin ich beratend tätig.

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